Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das auf der europäischen Richtlinie (EU) 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA), basiert. Es wurde eingeführt, um Barrieren in der digitalen Welt abzubauen und Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Online-Diensten zu erleichtern. Das BFSG verpflichtet Betreiber von Websites, mobilen Anwendungen und anderen digitalen Plattformen, ihre Inhalte barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst die Nutzung von Screenreadern, Tastaturbedienbarkeit und eine klare Strukturierung der Inhalte. Ziel des Gesetzes ist es, die Teilhabe aller Menschen am digitalen Leben zu ermöglichen und die rechtliche Konformität sowie die Reichweite und Nutzbarkeit digitaler Angebote zu erhöhen.
Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft eine breite Palette von Akteuren, die Maßnahmen ergreifen müssen, um Barrierefreiheit in ihren digitalen Angeboten zu gewährleisten. Dabei gibt es verschiedene Unterscheidungen und spezifische Anforderungen:
- Unternehmen: Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, unabhängig davon, ob sie im Business-to-Business (B2B) oder Business-to-Consumer (B2C) Bereich tätig sind. Sowohl digitale Produkte und Dienstleistungen, die an andere Unternehmen als auch solche, die direkt an Endverbraucher gerichtet sind, müssen barrierefrei gestaltet sein. Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit gilt für alle Unternehmensformen, einschließlich GmbH, AG, Einzelunternehmen und andere Rechtsformen.
- Öffentliche Stellen: Alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung, von kommunalen bis hin zu staatlichen Behörden, müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Dies umfasst Websites, Informationsportale und Online-Dienste.
- Dienstleister und Entwickler: Unternehmen und Einzelpersonen, die digitale Produkte und Dienstleistungen entwickeln, müssen die Anforderungen des BFSG bei der Gestaltung und Programmierung ihrer Lösungen berücksichtigen und umsetzen.
- Online-Händler und E-Commerce-Plattformen: Anbieter von Online-Shops und E-Commerce-Plattformen müssen sicherstellen, dass ihre Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, unabhängig davon, ob sie an Unternehmen oder Endverbraucher verkaufen.
- Schulen, Universitäten und Weiterbildungseinrichtungen: Alle Bildungseinrichtungen, die digitale Lernplattformen und Online-Kurse anbieten, sind verpflichtet, ihre Inhalte barrierefrei zu gestalten.
Welche Ausnahmen gibt es?
Obwohl das BFSG weitreichende Anforderungen stellt, gibt es bestimmte Ausnahmen. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Bedingungen von einigen Anforderungen befreit sein. Zudem gibt es Ausnahmen für Inhalte, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sowie für archivierte Inhalte, die nicht mehr aktualisiert werden.
- KMU-Ausnahme: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro können von den Anforderungen zur Barrierefreiheit ausgenommen sein.
- Archivierte Inhalte: Inhalte, die vor dem Stichtag veröffentlicht und seitdem nicht mehr aktualisiert wurden, müssen nicht zwingend barrierefrei gestaltet werden.
- Unverhältnismäßige Belastung: Wenn die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige Belastung für ein Unternehmen darstellt, kann eine Ausnahme gewährt werden. Dies muss jedoch nachgewiesen und dokumentiert werden.