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Gesetze - 01 August, 2024

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
(BFSG)

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG für Websitebetreiber 2025 - wmk

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das auf der europäischen Richtlinie (EU) 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA), basiert. Es wurde eingeführt, um Barrieren in der digitalen Welt abzubauen und Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Online-Diensten zu erleichtern. Das BFSG verpflichtet Betreiber von Websites, mobilen Anwendungen und anderen digitalen Plattformen, ihre Inhalte barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst die Nutzung von Screenreadern, Tastaturbedienbarkeit und eine klare Strukturierung der Inhalte. Ziel des Gesetzes ist es, die Teilhabe aller Menschen am digitalen Leben zu ermöglichen und die rechtliche Konformität sowie die Reichweite und Nutzbarkeit digitaler Angebote zu erhöhen.

Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft eine breite Palette von Akteuren, die Maßnahmen ergreifen müssen, um Barrierefreiheit in ihren digitalen Angeboten zu gewährleisten. Dabei gibt es verschiedene Unterscheidungen und spezifische Anforderungen:

  • Unternehmen: Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, unabhängig davon, ob sie im Business-to-Business (B2B) oder Business-to-Consumer (B2C) Bereich tätig sind. Sowohl digitale Produkte und Dienstleistungen, die an andere Unternehmen als auch solche, die direkt an Endverbraucher gerichtet sind, müssen barrierefrei gestaltet sein. Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit gilt für alle Unternehmensformen, einschließlich GmbH, AG, Einzelunternehmen und andere Rechtsformen.
  • Öffentliche Stellen: Alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung, von kommunalen bis hin zu staatlichen Behörden, müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Dies umfasst Websites, Informationsportale und Online-Dienste.
  • Dienstleister und Entwickler: Unternehmen und Einzelpersonen, die digitale Produkte und Dienstleistungen entwickeln, müssen die Anforderungen des BFSG bei der Gestaltung und Programmierung ihrer Lösungen berücksichtigen und umsetzen.
  • Online-Händler und E-Commerce-Plattformen: Anbieter von Online-Shops und E-Commerce-Plattformen müssen sicherstellen, dass ihre Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, unabhängig davon, ob sie an Unternehmen oder Endverbraucher verkaufen.
  • Schulen, Universitäten und Weiterbildungseinrichtungen: Alle Bildungseinrichtungen, die digitale Lernplattformen und Online-Kurse anbieten, sind verpflichtet, ihre Inhalte barrierefrei zu gestalten.

Welche Ausnahmen gibt es?

Obwohl das BFSG weitreichende Anforderungen stellt, gibt es bestimmte Ausnahmen. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Bedingungen von einigen Anforderungen befreit sein. Zudem gibt es Ausnahmen für Inhalte, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sowie für archivierte Inhalte, die nicht mehr aktualisiert werden.

  • KMU-Ausnahme: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro können von den Anforderungen zur Barrierefreiheit ausgenommen sein.
  • Archivierte Inhalte: Inhalte, die vor dem Stichtag veröffentlicht und seitdem nicht mehr aktualisiert wurden, müssen nicht zwingend barrierefrei gestaltet werden.
  • Unverhältnismäßige Belastung: Wenn die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige Belastung für ein Unternehmen darstellt, kann eine Ausnahme gewährt werden. Dies muss jedoch nachgewiesen und dokumentiert werden.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG für Websitebetreiber 2025 - wmk
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG für Websitebetreiber 2025 - wmk

Wo finden sich die Regelungen und Informationen zur Ausgestaltung der Barrierefreiheit?

Neben den gesetzlichen Bestimmungen gibt es zahlreiche weitere Regelungen und Leitlinien, die die Barrierefreiheit von digitalen Inhalten betreffen. Dazu gehören die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), internationale Richtlinien zur Barrierefreiheit von Webinhalten, herausgegeben vom World Wide Web Consortium (W3C). In Deutschland definiert die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) spezifische Anforderungen für die Barrierefreiheit von Webangeboten und mobilen Anwendungen.

Weitere relevante Dokumente sind die EU-Richtlinie 2019/882, die die Grundlage für das Gesetz bildet und die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen innerhalb der EU festlegt, sowie die europäische Norm EN 301 549, die die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien beschreibt.

Die wichtigsten Merkmale zur barrierefreien Gestaltung User Interface (UI)-Elementen

Die barrierefreie Gestaltung von User Interface (UI)-Elementen ist ein zentraler Aspekt des Gesetzes und umfasst verschiedene wichtige Maßnahmen, um digitale Inhalte für alle Nutzer zugänglich zu machen. Zu den wesentlichen Aspekten und Merkmalen gehören:

  • Kontraste und Farbwahl: Farben müssen so gewählt werden, dass ein ausreichender Kontrast besteht, um Texte und UI-Elemente leicht erkennbar zu machen. Dies ist besonders wichtig für Menschen mit Sehbehinderungen, die Schwierigkeiten haben, Inhalte bei geringem Kontrast zu erkennen. Hohe Kontrastverhältnisse verbessern die Lesbarkeit und Benutzerfreundlichkeit.
  • Bedienbarkeit: Alle Funktionen einer Website oder App müssen vollständig per Tastatur bedienbar sein, ohne dass eine Maus erforderlich ist. Dies ist entscheidend für Nutzer mit motorischen Einschränkungen, die auf Tastaturkürzel angewiesen sind. Die Tastaturnavigation ermöglicht es diesen Nutzern, alle Funktionen zu nutzen.
  • Feedback und Fehlerbehandlung: Formulare und Interaktionsmöglichkeiten müssen klar gekennzeichnet sein und hilfreiches Feedback geben, insbesondere bei Fehlern. Nutzer müssen deutlich darauf hingewiesen werden, wenn sie ein Formularfeld falsch ausgefüllt haben, und wie sie den Fehler korrigieren können.
  • Alternative Texte: Verwenden Sie beschreibende Texte für Bilder, Grafiken und andere Nicht-Text-Elemente, sodass Screenreader die Inhalte wiedergeben können. Dies ist für sehbehinderte Nutzer essenziell, um die visuellen Inhalte zu verstehen.
  • Untertitel und Transkripte: Fügen Sie Untertitel für Videos und Transkripte für Audiodateien hinzu, um hörgeschädigten Nutzern den Zugang zu erleichtern. Dies ermöglicht auch Nutzern mit Hörbehinderungen den Zugang zu audiovisuellen Inhalten.
  • Einfache Sprache: Verwenden Sie klare und einfache Sprache, um Inhalte auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen verständlich zu machen. Komplexe Informationen sollten durch Infografiken oder andere visuelle Hilfsmittel unterstützt werden.
  • Klare Struktur und Überschriften: Organisieren Sie Inhalte logisch und verwenden Sie klare, beschreibende Überschriften, um die Navigation zu erleichtern. Dies hilft Nutzern, sich besser auf der Seite zurechtzufinden.
  • Skalierbare Textgrößen: Ermöglichen Sie es den Nutzern, die Textgröße zu ändern, ohne dass der Inhalt oder das Layout beeinträchtigt wird. Dies ist besonders hilfreich für Nutzer mit Sehschwächen.
  • Formularzugänglichkeit: Gestalten Sie Formulare so, dass sie leicht auszufüllen sind, und bieten Sie klare Anweisungen und Fehlermeldungen. Formulare sollten intuitiv und nutzerfreundlich gestaltet sein.
  • Kompatibilität mit Hilfstechnologien: Stellen Sie sicher, dass Ihre Website mit Hilfstechnologien wie Screenreadern, Vergrößerungssoftware und anderen assistiven Technologien kompatibel ist. Dies gewährleistet, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten, die digitalen Inhalte nutzen können.

Weitere detaillierte Informationen zur barrierefreien Gestaltung von UI-Elementen finden Sie auf der Hilfeseite zur barrierefreien Gestaltung von UI-Elementen.

Barrierefreie PDF-Dokumente: Anforderungen und Umsetzung

Barrierefreiheit beschränkt sich nicht nur auf Webseiten, sondern umfasst auch PDF-Dokumente. Um sicherzustellen, dass alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, Zugang zu Ihren PDF-Inhalten haben, müssen diese nach bestimmten Kriterien gestaltet werden:

  • Strukturierte Tags: Verwenden Sie strukturierte Tags, um die Inhalte des PDF-Dokuments zu organisieren. Diese Tags helfen Screenreadern, den Text korrekt zu interpretieren und zu lesen.
  • Alternative Texte für Bilder: Jedes Bild in einem PDF-Dokument sollte mit einem alternativen Text versehen werden, der den Inhalt oder die Bedeutung des Bildes beschreibt. Dies ermöglicht es Menschen mit Sehbehinderungen, die visuellen Inhalte zu verstehen.
  • Logische Lesereihenfolge: Stellen Sie sicher, dass die Lesereihenfolge des Inhalts logisch und intuitiv ist. Dies ist besonders wichtig für Nutzer von Screenreadern, die sich auf eine korrekte Reihenfolge verlassen, um den Text sinnvoll erfassen zu können.
  • Barrierefreie Schriftarten und Kontraste: Verwenden Sie gut lesbare Schriftarten und sorgen Sie für ausreichend Kontrast zwischen Text und Hintergrund, um die Lesbarkeit für alle Nutzer zu verbessern.
  • Interaktive Elemente: Alle interaktiven Elemente wie Links und Formulare sollten zugänglich und nutzerfreundlich sein. Dies umfasst die korrekte Kennzeichnung und Beschriftung dieser Elemente.

Verstöße gegen Barrierefreiheit

Bei der Nichtumsetzung der Anforderungen zur Barrierefreiheit gemäß dem Gesetz können Unternehmen verschiedene Sanktionen drohen. Eine der schwerwiegendsten Strafen ist die Verhängung von Bußgeldern. Diese können je nach Schwere des Verstoßes und der betroffenen Vorschriften bis zu 100.000 Euro betragen. Zusätzlich zu den finanziellen Strafen können Marktüberwachungsbehörden die Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung einschränken oder untersagen. In schwerwiegenden Fällen können sie auch Produkte zurücknehmen oder zurückrufen lassen. Diese Maßnahmen betreffen nicht nur Hersteller, sondern auch Händler und Importeure.

Die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen erfolgt durch die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Diese Behörden können auf Beschwerden von Kunden und Verbänden reagieren und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen einleiten

Frequently Asked Questions (FAQ)

Das Barrierefreiheitsgesetz basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA). Diese Richtlinie legt die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union fest. Ziel der Richtlinie ist es, einheitliche Standards für die Barrierefreiheit zu schaffen und so den Zugang zu digitalen und physischen Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht erfolgt durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Für ausführlichere Informationen können Sie die offizielle Website besuchen: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/

Sie haben bis zum 28. Juni 2025 Zeit, um Ihre Website vollständig barrierefrei zu gestalten. Ab diesem Datum tritt das Gesetz in Kraft, und alle betroffenen Unternehmen und öffentlichen Stellen müssen die Anforderungen erfüllen. Es ist ratsam, frühzeitig mit der Umsetzung zu beginnen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Anpassungen rechtzeitig vorgenommen werden können und keine Strafen drohen.

Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein Dokument, das beschreibt, inwieweit Ihre Website die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt. Es enthält Informationen darüber, welche Teile der Website barrierefrei sind, welche nicht und warum. Außerdem gibt es Hinweise, wie Nutzer Barrieren melden können. Diese Erklärung ist notwendig, um Transparenz zu schaffen und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Alle öffentlichen Stellen und viele private Unternehmen sind verpflichtet, eine solche Erklärung auf ihrer Website zu veröffentlichen​

Das Web ist für alle da. Indem wir die Kraft des Webs nutzen, können wir die Barrieren abbauen und eine Welt schaffen, die inklusiv und zugänglich für alle ist.
— Tim Berners-Lee

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